Petition Microsoft Teams

Im vergangenen Jahr mit all den Herausforderungen, die uns die Pandemie mit Schulschließungen, Distanzunterricht und Kontaktverboten auferlegt hat, konnten wir viele Probleme mit Hilfe des Videokonferenzsystems Microsoft Teams bewältigen und stabile Lösungen im Distanzunterricht aufbauen. Durch intensive Schulungen und persönliche Einarbeitung sind inzwischen Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte ausreichend mit dem System vertraut und arbeiten effektiv damit.

Ohne Bedenken arbeiten auch viele große Firmen und Institutionen mit Microsoft Teams, genauso wie die Microsoft-Produkte Word, Outlook, Power-Point Excel zum Standard in Wirtschaft und Verwaltung geworden sind.

Nun will die hessische Landesregierung die Duldung von Microsoft Teams für Schulen zum 31. Juli dieses Jahres aufheben und die bewährte Lösung durch ein eigenes Produkt ersetzen. Abgesehen davon, dass noch nicht abzusehen ist, wie komfortabel und zuverlässig dieses System arbeiten wird und wann es überhaupt fertig gestellt sein wird, bedeutet es doch eine drastische Veränderung, arbeitsintensive Umstellung und neue Einarbeitung für alle Beteiligten.

Was die Schulen in diesen Zeiten brauchen ist aber “Kontinuität und keine Veränderung”. So steht es im Text einer Petition, der sich schon von vielen Betroffenen unterstützt wird und das hessische Kultusministerium zum Einlenken bewegen will.

Lesen Sie bitte die interessanten Hintergrundinformationen auf https://www.openpetition.de/petition/online/verhindert-das-verbot-von-u-a-microsoft-teams-fuer-hessische-schuelerinnen-und-schueler-jetzt und unterstützen Sie die Petition, wenn Sie von den Argumenten überzeugt sind.

Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Mo, 07.06.

Stand: 28.05. – Änderungen Pandemie bedingt jederzeit möglich!

  • Jahrgangsstufe 10:

Präsenzunterricht

Wahlpflichtkurse finden ausschließlich online statt!

  • IKL:

Präsenzunterricht

  • Jahrgangsstufen 5 und 6:

Präsenzunterricht

  • Jahrgangsstufen 7 bis 9:

Präsenzunterricht

Wahlpflichtkurse finden ausschließlich online statt!

Eine verpflichtende Voraussetzung zur Teilnahme an Präsenzunterricht, Wechselunterricht und Notbetreuung ist ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 72 Stunden sein darf.

Sie können selbst entscheiden, ob Ihr Kind in der Schule einen Selbsttest durchführt
oder an einer der offiziellen Teststellen außerhalb der Schule.

Ein zu Hause durchgeführter Selbsttest reicht allerdings als Nachweis nicht aus!

Zur Teilnahme am Selbsttest in der Schule muss die

ausgefüllt und unterschrieben in der Schule vorliegen!

Die unterschriebene Einwilligungserklärung bitte an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer versenden (per Teams oder per E-Mail), direkt im Formular am Ende dieses Beitrags hochladen oder am ersten Unterrichtstag mit in die Schule bringen.

Schülerinnen und Schüler, die der Schule keinen Nachweis über ein negatives Testergebnis vorlegen und auch nicht vom Selbsttestangebot in der Schule Gebrauch machen, müssen das Schulgelände verlassen und werden ausschließlich im Distanzunterricht beschult. Wenn Sie sich gegen einen Test entscheiden, melden Sie Ihr Kind bitte schriftlich von der Teilnahme am Präsenzunterricht ab. Ihr Kind verbringt in diesem Fall die Lernzeit zu Hause und erhält von der Schule geeignete Aufgabenstellungen.

Das Tragen einer Maske sowie die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sind weiterhin verpflichtend!

Erklärvideo zum Corona-Selbsttest

Kindgerechtes Erklärvideo zum Corona-Selbsttest:

Weitere Informationen finden Sie im Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums:

Elternbrief Deutsch

Elternbrief in leichter Sprache

Elternbrief Englisch

Elternbrief Türkisch

Elternbrief Arabisch

Elternbrief Russisch

Elternbrief Polnisch

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Schlüssel.

    Durchführung von Antigen-Selbsttests zum Nachweis des Coronavirus SARS- CoV-2 in Schulen

    Im Schreiben finden Sie Informationen zu der Testung:

    Die unterschriebene Einwilligungserklärung bitte an die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer versenden (per Teams oder per E-Mail) oder direkt hier hochladen.

    Die Testungen beginnen am Dienstag, den 20. April in den Klassenräumen.

    Bitte geben Sie Ihren Kindern eine Wäscheklammer zur Kennzeichnung des Teströhrchens während der Wartezeit mit.

      Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Stern.

      Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen

      Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

      im Anhang ein Schreiben des Hessischen Kultusministeriums und der Landesschülervertretung zum Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen mit Informationen zu vertrauenswürdigen Beratungsangebote und Stellen.

      Im Video erklärt Kultusminister Lorz gemeinsam mit der Landesschülervertretung, wie wichtig es ist, auf seine psychische Gesundheit zu achten, und wohin sich Kinder und Jugendliche wenden können, wenn sie Corona herunterzieht.

      Unterricht am Mo, 08.02. bis Fr, 12.02.

      Aufgrund der Wetterlage findet von Montag, den 08.02., Freitag, den 12.02. auch für die zehnten Klassen Distanzunterricht nach Stundenplan statt. Es findet kein Präsenzunterricht statt.

      Der Wechselunterricht für die zehnten Klassen wird am Di, 16.02. mit Gruppe 2 fortgesetzt.

      Am Montag, 15.02. (Rosenmontag) findet kein Unterricht statt (beweglicher Ferientag).

      Informationen zum Unterricht ab Mo, 11.01.2021

      Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

      hier finden Sie ein Anschreiben des Hessischen Kultusministeriums zur Organisation des Unterrichts im Januar.

      Zur Eindämmung der Pandemie ist es weiterhin notwendig, den Präsenzunterricht im Januar einzuschränken und auf das Distanzlernen auszuweichen. Ihre Kinder werden ab Montag per Videokonferenz online unterrichtet. Bitte stellen Sie sicher, dass die Zugänge zu Teams funktionieren.

      Eine Notbetreuung gibt es für die Klassenstufen 5 und 6.
      Diese findet von der ersten bis zur fünften Stunde im Raum 214 statt.

      Die betroffenen SchülerInnen können dann von der Schule aus am Onlineunterricht ihrer Klassen teilnehmen. 

      Hinweis des Kultusministeriums:
      „Ich appelliere an alle Eltern, ihre Kinder – wann immer möglich –  im Sinne der Kontaktreduzierung zu Hause zu behalten.“

      Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Klassen 5 und 6,

      Falls es Ihnen nicht möglich ist, Ihr Kind zuhause zu betreuen, teilen Sie uns bitte anhand dieses

      bis jeweils freitags 08.30 Uhr mit, ob Ihr Kind an allen Schultagen in der folgenden Woche in der Schule unterrichtet werden soll. 

      Ihren Antrag bitte ich mir per Mail an thorsten.retzlaff@fulda.de  umgehend zuzuleiten, um die Unterrichtsorganisation möglichst bald klären zu können.

      Sie können auch das Kontaktformular nutzen.

      Viele Grüße,

      Thorsten Retzlaff

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