Anmeldung zum sportpraktischen Eignungstest für das Profil Sport im Schuljahr 2023/24

am 21. März 2023

14.00 – 16.00 Uhr

Um sich für das Sport-Profil im nächsten Schuljahr zu qualifizieren, müssen die Schülerinnen und Schüler ihr Können an folgenden Übungen und Spielformen unter Beweis stellen:

  • Vielseitigkeitstest in der großen Halle (Koordination)
  • Sprint, Standweitsprung und Medizinballstoßen in der kleinen Halle (Kraft, Schnelligkeit)
  • 6 Minuten-Lauf (Ausdauer)
  • Bankball (Teamfähigkeit)

Hierbei werden verschiedene Bereiche der körperlichen Leistungsfähigkeit geprüft. Letztlich werden beim Bankball-Spiel noch einzel- und mannschaftstaktische Verhaltensweisen beobachtet, die bei den großen Sportspielen (Fußball, Handball, Basketball, etc.) von großer Bedeutung sind.

Natürlich kann nicht jedes Kind in allen Bereichen perfekte Leistungen erzielen, da es seine individuellen Stärken und Schwächen hat. Sollten sich beim Test in den einzelnen Teilen Schwächen zeigen, dann entscheiden die anwesenden Lehrkräfte, ob diese durch Stärken in anderen Teilen ausreichend kompensiert werden können, um dennoch am Sport-Profil teilnehmen zu dürfen.

Von allen Testbereichen gibt es Beschreibungen bzw. Bilder, damit alle interessierten Kinder den Test verstehen und sich bestmöglich vorbereiten können.

Etwa eine Woche nach dem Test werden wir Ihnen Post schicken. Darin werden wir Sie davon in Kenntnis setzen, ob sich Ihr Kind zur Teilnahme an unserem Sport-Profil qualifiziert hat oder leider nicht. Selbst wenn es nicht klappen sollte, dann würden wir uns trotzdem sehr freuen, ihr Kind im nächsten Schuljahr an unserer Schule begrüßen zu dürfen. Auch neben dem Sport-Profil haben wir vielfältige Angebote, sich an der Heinrich-von-Bibra-Schule sportlich zu betätigen.  

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen zu unserem Eignungstest und wünschen den teilnehmenden Kindern viel Erfolg und natürlich auch ganz viel Spaß mit der Herausforderung.

Sollten noch Fragen sein, dann bitte einfach in der Schule anrufen

oder eine Mail schreiben an timo.hussain-gutermuth@hvbs-fulda.de.

Sportlichen Grüße sendet

der Fachbereich Sport

an der Heinrich-von-Bibra-Schule

Oder hier direkt online anmelden.

Unterricht am Mo, 19.12.

Am morgigen Montag findet aufgrund der Wetterlage Distanzunterricht statt.

Das bedeutet: Alle Stunden finden per Teams nach Stundenplan statt.

AGs, Forder- und Förderkurse finden nicht statt.

Frühstück und bewegter Tagesbeginn finden auch nicht statt!

Ausflüge werden nicht stattfinden!

SafePlace findet auch nicht statt. 

Notbetreuung für 5er und 6er im Hauptgebäude (Räume A211 und A212).

Stadtbusverkehr Fulda: Linienänderungen aufgrund von Bauarbeiten in Fulda-Horas (Linien 1, 2, Schulbus 5)

Wichtige Information der Rhön Energie Fulda:

Ab Mittwoch, 9. November 2022, wird die Kreuzung Schlitzer Straße/Wiener Straße im Zentrum von Fulda-Horas teilweise gesperrt. Dadurch ändert sich im Stadtbusverkehr Fulda der Linienverlauf der Linien 1 und 2 sowie von Schulbus 5 (EW 5). Es gelten jeweils Baustellenfahrpläne.

(…)

Schulbus 5 (EW 5)

Haltestellen „Birkenstieg“, „Horas Brücke“, „Horas Zentrum“, „Dokkumstraße“, „Geisaer Straße“, „Mainzer Straße“, „Arleser Straße“, „Adenauerstraße“, „Aschenbergplatz“, „Brüsseler Straße“, „Monnetstraße“, „Luxemburger Straße“, „Aachener Straße“, „An der Liede“ und „Schlitzer Straße“

Ab Mittwoch, 9. November 2022, bis zum Ende der Bauarbeiten werden die Haltestellen in umgekehrter Reihenfolge bedient. Schulbus 5 setzt an der Haltestelle „Birkenstieg“ ein, fährt über „Dokkumstraße“, „Geisaer Straße“, „Mainzer Straße“, „Arleser Straße“ und „Adenauerstraße“ zum „Aschenbergplatz“ und dann weiter über „Brüsseler Straße“, „Monnetstraße“, „Luxemburger Straße“, „Aachener Straße“ und „An der Liede“ zur „Schlitzer Straße“.

Weitere Informationen sind am Serviceschalter am Busbahnhof „Stadtschloss“, telefonisch unter 0661 12-375, auf unserer Website unter www.re-fd.de/nahverkehr/fahrplaene oder in der Verbindungsauskunft des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV) unter www.rmv.de erhältlich.“

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb

Vor den Herbstferien erhalten alle Schülerinnen und Schüler sowie das schulische Personal das Angebot, drei Antigen-Selbsttests mit nach Hause zu nehmen, um sich in den letzten Tagen der Herbstferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können.

Während der zwei Präventionswochen nach den Herbstferien werden ebenfalls drei Antigen- Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten,
im Anschluss dann wieder zwei Tests pro Woche.

Weitere Informationen finden Sie im

Aktuelle Planungen zum Schulbeginn am 5. September 2022

(Stand 18.07.2022)

Coronabedingt können die Regelungen jederzeit angepasst werden.
Wir informieren Sie umgehend, falls uns aktualisierte Informationen vorliegen.

Grundlegende Hygieneregeln:

  • regelmäßiges Lüften
  • regelmäßiges Händewaschen
  • die Husten- sowie Niesetikette einhalten 

Allen Schülerinnen und Schülern werden von den Schulen vor den Sommerferien fünf Antigen-Selbsttests zur Mitnahme nach Hause angeboten, um sich in den letzten Tagen der Sommerferien und am Morgen des ersten Schultags nach den Ferien freiwillig zuhause testen zu können.

Geplante Regelungen ab Montag, 05. September:

  • Präsenzunterricht
  • Zwei Präventionswochen
    Während der beiden Präventionswochen werden allen Schülerinnen und Schülern pro Woche drei Antigen-Selbsttests für eine freiwillige Testung zu Hause angeboten.
  • Das freiwillige Tragen einer Maske bleibt selbstverständlich möglich.
  • Im Fall einer Infektion wird empfohlen, in der betroffenen Klasse oder Lerngruppe für den Rest der Woche freiwillig medizinische Masken zu tragen.

Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.

Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 02.05.2022

Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022:

  • Wegfall der Testpflicht
    Die Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt.
    Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe.
    Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.
  • Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause
    Bis zu den Sommerferien werden den Schülerinnen und Schülern Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt.
    Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen.
    Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann auf eine Testausgabe verzichtet.
  • Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
    Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können.
    Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
  • Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich
    Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. 
  • Grundlegende Hygienemaßnahmen
    Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten.
    Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich. 
  • Verkürzung der Absonderungspflicht
    Die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV- 2-Virus infizierte Personen wird von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt.
    Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen.

Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.

Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Mo, 04.04.

Ab Montag, 04.04. gilt Folgendes: (geplant)

  • Keine Maskenpflicht mehr in der Schule. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich und wird empfohlen.
  • Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Tragen der Maske im Unterrichtsraum empfohlen.
  • Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich dreimal pro Woche testen.
    Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
  • Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
  • Bis zum Fr, 29.04. werden in der Schule erfolgte Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
  • Bis zum Fr, 29.04. ist es möglich, Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden.
    Für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen ist dies jedoch nicht zulässig.
    Wird Distanzunterricht für eine Klasse oder Lerngruppe angeboten, müssen abgemeldete Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.
  • Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen, jedoch an angebotenem Distanzunterricht teilnehmen.

Ab Montag, 02.05. gilt Folgendes: (geplant)

  • Die Testpflicht in der Schule wird aufgehoben.
    Es werden zwei wöchentliche Tests für zu Hause zur Verfügung gestellt.
  • Schülerinnen und Schüler können nicht mehr vom Präsenzunterricht abgemeldet werden.
    Alle, die bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldet waren, müssen wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. (Besondere Ausnahmen entnehmen Sie dem angehängten Schreiben.)

Alle genannten Regelungen gelten nach Stand vom 28.03.2022 und können jederzeit Pandemie bedingt angepasst werden!

Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.

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