Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022:
- Wegfall der Testpflicht
Die Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt.
Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe.
Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft. - Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause
Bis zu den Sommerferien werden den Schülerinnen und Schülern Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt.
Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen.
Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann auf eine Testausgabe verzichtet. - Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können.
Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. - Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich
Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. - Grundlegende Hygienemaßnahmen
Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten.
Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich. - Verkürzung der Absonderungspflicht
Die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV- 2-Virus infizierte Personen wird von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt.
Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen.
Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.