Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Mo, 04.04.

Ab Montag, 04.04. gilt Folgendes: (geplant)

  • Keine Maskenpflicht mehr in der Schule. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich und wird empfohlen.
  • Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Tragen der Maske im Unterrichtsraum empfohlen.
  • Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich dreimal pro Woche testen.
    Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
  • Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
  • Bis zum Fr, 29.04. werden in der Schule erfolgte Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
  • Bis zum Fr, 29.04. ist es möglich, Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden.
    Für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen ist dies jedoch nicht zulässig.
    Wird Distanzunterricht für eine Klasse oder Lerngruppe angeboten, müssen abgemeldete Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.
  • Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen, jedoch an angebotenem Distanzunterricht teilnehmen.

Ab Montag, 02.05. gilt Folgendes: (geplant)

  • Die Testpflicht in der Schule wird aufgehoben.
    Es werden zwei wöchentliche Tests für zu Hause zur Verfügung gestellt.
  • Schülerinnen und Schüler können nicht mehr vom Präsenzunterricht abgemeldet werden.
    Alle, die bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldet waren, müssen wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. (Besondere Ausnahmen entnehmen Sie dem angehängten Schreiben.)

Alle genannten Regelungen gelten nach Stand vom 28.03.2022 und können jederzeit Pandemie bedingt angepasst werden!

Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.

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