Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab 02.05.2022
Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022:
- Wegfall der Testpflicht
Die Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt.
Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe.
Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft. - Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause
Bis zu den Sommerferien werden den Schülerinnen und Schülern Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt.
Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen.
Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann auf eine Testausgabe verzichtet. - Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich
Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können.
Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären. - Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich
Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich. - Grundlegende Hygienemaßnahmen
Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten.
Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich. - Verkürzung der Absonderungspflicht
Die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV- 2-Virus infizierte Personen wird von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt.
Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen.
Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.
Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Mo, 04.04.
Ab Montag, 04.04. gilt Folgendes: (geplant)
- Keine Maskenpflicht mehr in der Schule. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich und wird empfohlen.
- Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Tragen der Maske im Unterrichtsraum empfohlen.
- Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich dreimal pro Woche testen.
Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können sich freiwillig testen. - Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
- Bis zum Fr, 29.04. werden in der Schule erfolgte Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
- Bis zum Fr, 29.04. ist es möglich, Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden.
Für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen ist dies jedoch nicht zulässig.
Wird Distanzunterricht für eine Klasse oder Lerngruppe angeboten, müssen abgemeldete Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen. - Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen, jedoch an angebotenem Distanzunterricht teilnehmen.
Ab Montag, 02.05. gilt Folgendes: (geplant)
- Die Testpflicht in der Schule wird aufgehoben.
Es werden zwei wöchentliche Tests für zu Hause zur Verfügung gestellt. - Schülerinnen und Schüler können nicht mehr vom Präsenzunterricht abgemeldet werden.
Alle, die bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldet waren, müssen wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. (Besondere Ausnahmen entnehmen Sie dem angehängten Schreiben.)
Alle genannten Regelungen gelten nach Stand vom 28.03.2022 und können jederzeit Pandemie bedingt angepasst werden!
Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.
Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb
Geplante Maßnahmen vom 20.03. – 03.04.
(Pandemie bedingt können diese Regelungen jederzeit angepasst werden!)
- In den Schulgebäuden besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zur Einnahme des Sitzplatzes.
- Keine Maskenpflicht am Sitzplatz.
- Dreimal wöchentlich Testpflicht für nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte. Darüber hinaus können Lehrkräfte sich weiterhin freiwillig testen.
- Präventionswoche nach den Osterferien
Weitere angepasste Regelungen sind in Planung und werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Für mehr Informationen lesen Sie gerne das
Unterrichtsfrei
Am Montag, 28.02. (Rosenmontag) und Dienstag, 01.03. (beweglicher Ferientag) ist für alle Schülerinnen und Schüler unterrichtsfrei!
Sturmwarnung
Der Deutsche Wetterdienst informiert darüber, dass in ganz Hessen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sowie im Verlaufe des Donnerstags und des Freitags mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen ist.
Aufgrund dieser Situation teilt das Hessische Kultusministerium mit, dass Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern auf den bekannten Wegen zu informieren.
Ihre Schulleitung der HvBS
Tag der Offenen Tür 2022
Aufgrund der aktuellen Pandemiesituation muss der für Samstag, 22.01. geplante Tag der Offenen Tür leider entfallen.
Damit Sie sich trotzdem einen Eindruck von unserer Schule verschaffen können, haben wir verschiedene Angebote für Sie vorbereitet.
Informationen erhalten Sie durch klicken auf diesen Link: Rundgänge
Schulbetrieb nach den Weihnachtsferien
Liebe Eltern,
im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie Informationen zum Ablauf des Schulbetriebs nach den Weihnachtsferien nach Stand vom 20.12.2021.
Pandemiebedingt können sich die Planungen und Regelungen jederzeit ändern.
Impfungen für Kinder
Im angehängten Brief des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration erhalten Sie Informationen zu Impfungen gegen Covid-19 für Kinder ab fünf Jahren.
Ergebnisse der zentralen Lernstandserhebung 2022
Bei der Lernstandserhebung im Fach Englisch liegt die Heinrich-von-Bibra-Schule 7 % über dem korrigierten Landesmittelwert Hessens.