die Sommerferien liegen hinter uns, und ich hoffe, dass Sie sich in dieser Zeit gut erholen konnten. Für 59.000 Erstklässlerinnen und Erstklässler beginnt mit diesem Schuljahr ihre Schulzeit. Damit die jungen ABC-Schützen und alle anderen Schülerinnen und Schüler den bestmöglichen Unterricht erhalten, haben wir im ganzen Land wieder weitere Stellen für Lehrerinnen und Lehrer geschaffen. Noch nie gab es in Hessen in unseren Schulen insgesamt so viele Lehrkräfte wie jetzt.
War das letzte Schuljahr immer noch von pandemiebedingten Einschränkungen gekennzeichnet, konnten wir doch dank des großartigen Einsatzes aller an Schule Beteiligten an fast jedem Schultag Präsenzunterricht gewährleisten. Diese Erfahrungen stimmen mich sehr positiv, dass wir auch die vor uns liegenden Herausforderungen im neuen Schuljahr gut meistern und die zuletzt in den Unterricht zurückgekehrte weitgehende Normalität weiter pflegen werden. Mein Ziel war, ist und bleibt es, so viel schulischen Alltag mit so wenig Einschränkungen wie möglich und infektiologisch vertretbar an den Schulen aufrechtzuerhalten. Das liegt im Interesse der Bildungschancen der Kinder und Jugendlichen. Zum Schuljahresstart ist uns das gelungen. Wir setzen auf Freiwilligkeit beim Testangebot und beim Bedecken von Mund und Nase und wir halten die Schulen offen.
Das bringt das neue Schuljahr 2022/2023
Im neuen Schuljahr erwartet uns einiges Neues. Zugleich setzen wir auf Bewährtes und entwickeln es fort. Unserem klaren Bekenntnis zur Digitalisierung tragen wir mit der Einführung des neuen Schulfachs „Digitale Welt“ im Rahmen eines Pilotverfahrens an zwölf Schulen mit rund 70 Klassen Rechnung. Unser erfolgreiches Aufholprogramm „Löwenstark – der BildungsKICK“ wurde vor über einem Jahr aufgelegt, um Kinder und Jugendliche dabei zu unterstützen, die durch coronabedingte Einschränkungen des Schulbetriebs entstandenen Rückstände auszugleichen. Es wird fortgesetzt. Und auch die vielen ukrainischen Flüchtlinge, die aus ihrer Heimat vor dem Krieg fliehen mussten, konnten wir in den hessischen Schulen willkommen heißen und mit gezielten Intensivsprachfördermaßnahmen sowie dem beeindruckenden Engagement der Schulgemeinden unterstützen, damit sie sich in unserem Land gut aufgehoben fühlen und die deutsche Sprache lernen.
Hierüber und über viele weitere Themen möchte ich Sie in diesem Elternbrief informieren.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern einen guten Start ins neue Schuljahr!
Herzliche Grüße
Ihr
Prof. Dr. R. Alexander Lorz Hessischer Kultusminister
Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 2. Mai 2022:
Wegfall der Testpflicht Die Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfällt. Der Wegfall der Testpflicht gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe. Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft.
Kostenfreie Tests zur freiwilligen Testung zuhause Bis zu den Sommerferien werden den Schülerinnen und Schülern Antigen-Selbsttests zur Verfügung gestellt. Die Schulen geben den Schülerinnen und Schülern dazu Antigen-Selbsttests in 5er-Verpackungen aus, die mit nach Hause genommen werden. Die Tests sollen zu Hause unter Beachtung der Packungsbeilage gelagert und durchgeführt werden. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern sollen Erwachsene die Testung beaufsichtigen oder unterstützen. Die Inanspruchnahme dieser Angebote ist selbstverständlich freiwillig. Schülerinnen und Schüler dürfen davon Gebrauch machen, müssen dies aber nicht. Sollten Sie wünschen, dass Ihrem Kind keine Tests ausgehändigt werden, teilen Sie dies bitte der Schule mit, die dann auf eine Testausgabe verzichtet.
Abmeldung vom Präsenzunterricht nur mit ärztlichem Attest möglich Ab Montag, den 2. Mai 2022, entfällt die Möglichkeit, dass Eltern ihre Kinder sich voraussetzungslos vom Präsenzunterricht abmelden können. Schülerinnen und Schüler können von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausnahmsweise dann mittels ärztlichem Attest befreit werden, wenn sie selbst oder Angehörige ihres Haushalts im Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus aufgrund einer ärztlich bestätigten Vorerkrankung oder Immunschwäche dem Risiko eines schweren Krankheitsverlaufs ausgesetzt wären.
Sport-, Musikunterricht und Ganztag ohne Einschränkungen möglich Der Unterricht in den Fächern Sport und Musik kann ab Montag, den 2. Mai 2022, wieder ohne Einschränkungen stattfinden. Der Mindestabstand wird aufgehoben und der Unterricht im regulären Klassen- oder Kursverband, einschließlich lerngruppenübergreifender AG-Angebote, ist wieder möglich.
Grundlegende Hygienemaßnahmen Nach wie vor sind die grundlegenden Hygieneregeln wie regelmäßiges Lüften, regelmäßiges Händewaschen und die Husten- und Niesetikette einzuhalten. Das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht ist möglich.
Verkürzung der Absonderungspflicht Die Zeit der Absonderung für mit dem SARS-CoV- 2-Virus infizierte Personen wird von bisher zehn auf nun fünf Tage verkürzt. Falls Krankheitssymptome für COVID-19 aufgetreten sind, soll die Isolation eigenverantwortlich fortgesetzt werden, bis mindestens 48 Stunden lang keine Krankheitssymptome für COVID-19 mehr bestehen. Deshalb sind Schülerinnen oder Schüler, die die Isolation eigenverantwortlich fortsetzen, in den ersten 48 Stunden nach dem Abklingen der Krankheitssymptome von der Pflicht zur Unterrichtsteilnahme befreit. Wenn die Schule einen Distanzunterricht organisiert, haben diese Schülerinnen und Schüler in diesen 48 Stunden daran teilzunehmen.
Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.
Keine Maskenpflicht mehr in der Schule. Das freiwillige Tragen einer Maske ist jedoch möglich und wird empfohlen.
Nach einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe wird das Tragen der Maske im Unterrichtsraum empfohlen.
Nicht geimpfte und nicht genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich dreimal pro Woche testen. Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte können sich freiwillig testen.
Bei einem Infektionsfall in der Klasse oder einer Lerngruppe werden in der betreffenden Woche tägliche Tests empfohlen.
Bis zum Fr, 29.04. werden in der Schule erfolgte Testungen weiter in das Testheft eingetragen.
Bis zum Fr, 29.04. ist es möglich, Schülerinnen und Schüler von der Teilnahme am Präsenzunterricht abzumelden. Für einzelne Tage oder einzelne schulische Veranstaltungen ist dies jedoch nicht zulässig. Wird Distanzunterricht für eine Klasse oder Lerngruppe angeboten, müssen abgemeldete Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen.
Wer nicht am Präsenzunterricht teilnehmen darf, muss das Schulgelände verlassen, jedoch an angebotenem Distanzunterricht teilnehmen.
Ab Montag, 02.05. gilt Folgendes: (geplant)
Die Testpflicht in der Schule wird aufgehoben. Es werden zwei wöchentliche Tests für zu Hause zur Verfügung gestellt.
Schülerinnen und Schüler können nicht mehr vom Präsenzunterricht abgemeldet werden. Alle, die bis zu diesem Zeitpunkt abgemeldet waren, müssen wieder am Präsenzunterricht teilnehmen. (Besondere Ausnahmen entnehmen Sie dem angehängten Schreiben.)
Alle genannten Regelungen gelten nach Stand vom 28.03.2022 und können jederzeit Pandemie bedingt angepasst werden!
Im angehängten Ministerschreiben erhalten Sie weitere Informationen.
Der Deutsche Wetterdienst informiert darüber, dass in ganz Hessen in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag sowie im Verlaufe des Donnerstags und des Freitags mit schweren Sturm- und Orkanböen zu rechnen ist.
Aufgrund dieser Situation teilt das Hessische Kultusministerium mit, dass Eltern entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar und sicher ist. Bei extremen Wetterlagen können Eltern entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule von den Eltern auf den bekannten Wegen zu informieren.
aufgrund der Corona-Pandemie findet der Elternsprechtag in diesem Jahr ausschließlichonline statt, am Freitag, den 18.02. von 16.00 Uhr bis 18.30 Uhr.
Alternativ können Sie auch einen Termin in der Sprechstunde der jeweiligen Lehrkraft vereinbaren.
An diesem Nachmittag steht Ihnen ebenfalls unser ArbeitsCoach Anja Roßmann für Gespräche zur Verfügung. Sie beantwortet Ihnen alle Fragen rund um Ausbildung und weiterführende Schulen, was besonders für die Eltern der Abschlussklassen interessant sein dürfte.
Sollten Sie ein Gespräch mit einer Lehrkraft oder Frau Roßmann wünschen, können Sie das Kontaktformularnutzen oder über den Teams- Zugang Ihres Kindes einen Termin vereinbaren. Hier können Sie über die Chatfunktion eine Nachricht mit Ihrem Wunschtermin an die jeweilige Lehrkraft senden.
Damit keine Terminüberschneidungen mit den verschiedenen Fachlehrern entstehen, müssten Sie ein mögliches Zeitfenster als Wunschtermin für Freitag, den 18.02. angeben.
16.00 Uhr bis 17.00 Uhr
17.00 Uhr bis 18.00 Uhr
18.00 Uhr bis 18.30 Uhr
In gesonderten Ausnahmefällen sind auch Gespräche in der Schule möglich, darüber entscheidet die jeweilige Lehrkraft.