Informationen auf Grundlage von: Das Buch. Für Schülervertreterinnen und Schülervertreter.
Hrsg. – Landesschülervertretung Hessen, Gießen 2009
Schulsprecher*innen
Die Schulsprecherin bzw. der Schulsprecher hat den Vorsitz des Schülerrats (Zusammenkunft aller Klassensprecher*innen). Sie oder er übernimmt die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen und ist zugleich Motor der Diskussion. Sie bzw. er sollte versuchen, ein Bindeglied zwischen Schülerschaft und Schulgemeinde zu sein, also eine Ansprechperson für die Schüler selbst, aber auch für die Schulleitung, das Lehrerkollegium, die Hausverwaltung oder den Schulelternbeirat. Darüber hinaus nimmt die Schulsprecherin bzw. der Schulsprecher bildungs- und schulpolitische Aufgaben wahr, nimmt also regelmäßig an Konferenzen teil und ist stets im Bilde über aktuelle schulische Entscheidungen und Probleme, welche die Schüler betreffen.
Was alle SV-Mitglieder an Motivation und Kommunikationsbereitschaft mitbringen sollten, gilt für die Schulsprecherin bzw. den Schulsprecher in erhöhtem Maße: Sie bzw. er sollte sich nicht scheuen, Verantwortung – auch für schwierige Entscheidungen – zu übernehmen und die Interessen der Schülerschaft mitunter auch gegen Widerstände aller Art bestmöglich zu vertreten. An der Heinrich-von-Bibra-Schule wird dieses Amt auf zwei Personen aufgeteilt, wobei beiden die selben Rechte und Pflichten eingeräumt werden.
Stellvertretende Schulsprecherin / stellvertretender Schulsprecher
Die beiden stellvertretenden Schulsprecher*innen bilden gemeinsam mit den beiden Schulsprecher*innen den geschäftsführenden Vorstand der SV, vertreten die Schulsprecher*innen und übernehmen in Arbeitsteilung mit ihnen die wichtigsten repräsentativen und organisatorischen Aufgaben.
Beisitzer
Die Beisitzer*innen sind ebenfalls Vorstandsmitglieder der Schülervertretung.
Ihre Hauptaufgabe ist es, Stimmungen und Wünsche aus dem Kreis der Schülerschaft herauszufiltern und diese als neue Ideen und Vorschläge in die Arbeit der SV mit einzubringen.
Stadtschülerratsdelegierte
Schüler werden nicht nur innerhalb der Heinrich-von-Bibra-Schule vertreten. Gerade in Sachen Schule werden viele wichtige Entscheidungen auf Kreis- oder Landesebene getroffen. Aus diesem Grund entsendet jede Schülervertretung einige Vertreter in den Schülerrat der Stadt Fulda, der wiederum eigene Vertreter für die hessische Landesschülervertretung wählt. Als SSR-Delegierter nimmt man also an den regelmäßigen Sitzungen dieses städtischen Gremiums teil und trägt auf der schulinternen SV-Sitzung die dort erörterten Fragestellung vor. Außerdem ist man darüber hinaus auch vollwertiges Mitglied der SV und trägt ebenso Mitverantwortung für deren Arbeit wie alle anderen Mitglieder.
All diese Ämter werden durch die Wahl der gesamten Schülerschaft für jeweils ein Schuljahr bestimmt. Um gewählt zu werden muss man mindestens 50 % der Stimmen erhalten. Ämter, die mehrfach zu Wahl ausgeschrieben sind (z.B. Beisitzer), werden mit den Kandidaten mit den meisten Stimmen besetzt. In einer der ersten Schulwochen findet eine offizielle Vorstellungsveranstaltung der Kandidaten vor allen Schülern statt. Jeder Kandidat hat hier die Gelegenheit und zugleich die Pflicht, sich und seine Vorstellungen bezüglich der SV-Arbeit zu präsentieren und sich eventuellen Fragen aus der Schülerschaft zu stellen.
Abgesehen von dieser allgemeinen SV-Wahl hat die neugewählte Schülervertretung außerdem die Möglichkeit, in interner Wahl so genannte freiwillige Mitglieder zu bestimmen. Diese haben ähnliche Funktion wie die Beisitzer und sorgen vor allem dafür, dass auf möglichst vielfältige Weise Meinungen und Stimmungsbilder aus der Schülerschaft eingeholt und innerhalb der SV aufgegriffen werden.